Satzung

Vereinssatzung

 

§ 1 Name:

  • Natur und Heimatverein Östringen e.V. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Sitz:

  • 76684 Östringen

§ 3 Vereinszweck:

  • Der Natur und Heimatverein Östringen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Zweck des Vereines ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, sowie die Förderung des Tierschutzes.
  • Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Anlage und die Pflege von Streuobstwiesen.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft und Beiträge:

  • Eintritt: Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  • Austritt: Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Kündigung an den Vorstand.
  • Beiträge: Alle Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von zwölf Euro zu leisten.

§ 5 Vorstand:

  • Der Verein verfügt über einen Vorstand, der aus einer Person besteht.
  • Die Vorstandswahl findet durch die Mitgliederversammlung alle zehn Jahre statt.

§ 6 Mitgliederversammlung und Beschlussfassung:

  • Einberufungsvoraussetzungen: Die Mitgliederversammlung ist einmal pro Jahr einzuberufen.
  • Form der Einberufung: Die Einberufung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder 14 Tage vorher.
  • Beurkundung der Beschlüsse: Die Beschlüsse werden durch das Protokoll zur Mitgliederversammlung beurkundet. Das Protokoll ist durch den Vorstand zu unterschreiben. Dieses Protokoll wird durch den Vorstand per E-Mail an die Mitglieder gesendet.

§ 7 Auflösung des Vereins:

  • Bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Naturschutzbund – Ortsgruppe Hambrücken, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 8 Gültigkeit des BGB

  • Für alles Weitere gelten die Vorschriften des BGB.
  • Wenn Teile dieser Satzung rechtswidrig sind oder werden, tritt an Stelle dieser Teile die entsprechende aktuelle Regelung aus dem BGB, damit die Satzung als Ganzes gültig & rechtskonform bleibt.